Anspruch auf Zustimmung
Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung wegen veränderter Bezugsfertigkeit durch Zusammenlegung von zwei Wohnungen
- Mit Modernisierungen und Sanierungen allein kann keine Einordnung in ein vom Baualter des Hauses abweichenden Rasterfeld erfolgen.
- Dies gilt auch bei der Zusammenlegung von vorhandenen Wohnungen, da dies lediglich eine einfache Erweiterung des Wohnraum darstellt.
LG Berlin, Urt. v. 23.02.2018 -63 S 230/17-