Darf der Mieter bei Verkauf Fotos verweigern?
Ein Wohnungseigentümer will seine Immobilie verkaufen, doch der Mieter zeigt sich unkooperativ. Besichtigungstermine blockt er ab und Fotos von seinen Privaträumen will er auch nicht zulassen.
Für viele Mieter ist es eine unangenehme Situation, wenn potenzielle Käufer der Wohnung nicht nur die betreffenden Räume, sondern auch die gesamte Privatsphäre inspizieren. Wehren können sie sich dagegen jedoch nicht. Denn, will ein Wohnungseigentümer seine Immobilie verkaufen, muß der Mieter die Besichtigung durch Interessenten dulden. Fotoaufnahmen für ein Internetinserat muß er aber nicht hinnehmen. Dieses Urteil hat auch Bedeutung für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung hinsichtlich der Fage, ob Innenfotos von einem Objekt gemacht werden dürfen oder nicht.
AG Steinfurt -21C 987/13-0