Grunderwerbskosten, Marktwert, Eigentumswohnung, Maklercourtage

In den üblichen Wertermittlungsverfahren (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren) werden Grundstückstransaktionskosten in marktkonformer Höhe zumeist bereits indirekt mit den herangezogenen Vergleichsdaten berücksichtigt. Dieses Urteil ist von besonderem Interesse für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige.

FG Köln, Urt. vom 12.02.2014  -4 K 3081/13-