Grundstück im Schutzstreifen einer Autobahn
Die Lage eines Grundstücks im Schutzstreifen längs einer Bundesautobahn schließt bei der Immobilienbewertung durch einen Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter die konjunkturelle Entwicklung nicht notwendig aus.
BGH Beschl. v. 05.11.1981, Az.: III ZR 15/81