Haftung des Sachverständigen aus § 839a BGB Baumängel und Bauschaden Zwangsversteigerung
Für die Frage, ob ein Verkehrswertgutachten richtig oder falsch ist, kommt es allein darauf an, in welchem Zustand sich das Objekt zum Zeitpunkt der Begehung durch den Sachverständigen befindet.
OLG Celle, Hinweisbeschl. v. 07.07.2015 -4 U 71/15 –