Haftung des SV für Gutachten
Keine Haftung des SV für im Zwangsversteigerungsverfahren erstelltes Verkehrswertgutachten bei im Nachhinein vom Ersteher nicht zu beweisender mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 02.03.2017 – 3 U 56/07 –