Immobilienbewertung in Roth und Umgebung

Otten, Nieckchen & Wykowski Sachverständigen GbR

öffentlich bestellte und vereidigte bzw. von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024
akkreditierten Institut zertifizierte Sachverständige
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Was wir bieten

Bei uns erhalten Sie präzise und professionelle Immobilienwertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke – erstellt von öffentlich bestellten und vereidigten bzw. von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Institut zertifizierte Sachverständigen.

Ihr Nutzen

Unsere fundierten Bewertungen bieten Ihnen klare Entscheidungsgrundlagen, sei es für den Verkauf, Kauf oder bei rechtlichen Fragestellungen. Verlassen Sie sich auf rechtssichere und transparente Bewertungen.

Die Immobiliengutachter der Otten, Nieckchen & Wykowski Sachverständigen GbR erstellen Wertgutachten für Ihre Immobilie in Roth und in der Nähe von Roth.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung als Ihre Immobiliengutachter in Roth. Wir sind nicht nur im Zentrum von Roth, sondern auch im gesamten Kreis Altenkirchen (Westerwald) für Sie tätig.

Wir schätzen den Wert Ihrer Immobilie präzise, transparent und rechtssicher!

Rechtssichere Immobilienbewertungen: Wilhelm Otten, Peter Nieckchen und Jens Wykowski sind öffentlich bestellte und vereidigte bzw. von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Institut zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Erfahrung: Immobilienbewertung ist Vertrauenssache – und genau hier setzt unser Team an. Seit über 30 Jahren erstellen wir fundierte Gutachten zum Immobilienwert und unterstützen unsere Kunden mit Fachwissen und Präzision.

Wir verstehen uns als Dienstleister, die Ihnen bei Ihren Anliegen bestmöglich zur Seite stehen.

Ihr Weg zum Immobiliengutachten

  • Kontakt: Sie kontaktieren uns unverbindlich telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
  • Erstgespräch: In einem unverbindlichen Erstgespräch sprechen wir über Ihre Bedürfnisse und den Zweck des Gutachtens.
  • Ortstermin: Sie bestätigen uns die Beauftragung, und wir vereinbaren einen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie, bei der wir alle relevanten Daten erfassen. Bitte halten Sie anlässlich der Ortsbesichtigung die erforderlichen Unterlagen, die Ihnen vorliegen, für uns bereit (z. B. Grundbuchauszug, Baupläne etc.).
  • Recherche: Nach dem Ortstermin recherchieren wir für Sie die fehlenden Unterlagen und Informationen.
  • Gutachtenerstellung: Wir analysieren alle Informationen und erstellen ein umfassendes und nachvollziehbares Gutachten für Sie.
  • Zustellung: Wir senden Ihnen Ihr Gutachten sowie die von Ihnen überlassenen Unterlagen postalisch zu. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine PDF-Version des Gutachtens.
  • Nachbetreuung: Auch nach der Übergabe stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Unser Büro

Unser Team vereint fundierte Expertise mit effizienter Arbeitsweise: Drei unserer Sachverständigen sind öffentlich bestellt und vereidigt oder durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiertes Institut zertifiziert. Ergänzt wird unser Team durch einen weiteren erfahrenen Immobiliensachverständigen sowie eine qualifizierte Bürokraft, die für eine reibungslose Organisation sorgt.

Durch diese starke Teamstruktur sind wir in der Lage, ein breites Spektrum an Bewertungsleistungen abzudecken – von der Einschätzung einzelner Objekte bis hin zu komplexen Gutachten. Strukturierte Prozesse und klare Zuständigkeiten ermöglichen es uns, jedes Anliegen mit höchster Sorgfalt und Effizienz zu bearbeiten.

Dank unserer Erfahrung und Arbeitsweise können wir eine zügige und professionelle Bewertung gewährleisten. Sie erreichen uns telefonisch unter 02251 / 7 17 44 oder per E-Mail an info@buero-otten.de.

Wir erstellen für folgende Immobilien Wertgutachten in Roth

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienhäuser & Wohnungen

Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Logistik- & Hallenflächen
  • Handels- & Dienstleistungsflächen
  • Produktionsflächen & Werkstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebe

Grundstücke und Rechte

Grundstücke

  • Baureife Grundstücke
  • Bauerwartungsland
  • Flächen im Außenbereich
  • Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Fischerei Grundstücke
  • Sanierungsgebiete

Rechte

  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Baulasten
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht

Immobiliengutachten – Sinnvoll, wenn …

Wann ist das Anfertigen eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten bzw. zertifizierten Sachverständigen sinnvoll und angemessen? Immer, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.

Dies trifft vor allem zu bei:

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten in Betreuungsfällen (zur Vorlage bei Betreuungsgerichten)
  • steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
  • Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
  • Zugewinnermittlung bei Ehescheidungen
  • bei Krediten, zur Ermittlung des Beleihungswertes
  • Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteilbestimmung)
  • Erbschaftssteuerangelegenheiten
  • Betriebsaufgaben
  • Beleihungen
  • Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
  • Mietgutachten
  • oder auch einfach nur bei Kauf oder Verkauf eines Hauses oder Grundstücks, um den optimalen Wert festzustellen.
Wann ist eine Immobilienbewertung sinnvoll ?

Welche Punkte sollten Sie bei der Bewertung von Immobilien beachten?

Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen unabhängigen Immobiliengutachter auswählen:

  • Öffentlich bestellt und vereidigt
  • von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Institut zertifizierte Sachverständige
  • Rechtssichere Bewertungen
  • Langjährige Erfahrung (über 8.000 Gutachten)
  • Ausführliche Beratung
  • Regionale Kenntnisse des Immobilienmarktes
  • Regelmäßige Weiterbildung (überprüft durch die bestellende Kammer)
  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
  • Mitglied in einem Gutachterausschuß
  • Regelmäßige Tätigkeit für Gerichte
  • Angemessene Vergütung

Fragen zur Immobilienbewertung in Roth

Die Kosten für ein Immobiliengutachten variieren je nach Umfang und Komplexität des Auftrags. Bei der Otten, Nieckchen & Wykowski Sachverständigen GbR erfolgt die Honorargestaltung transparent und orientiert sich am tatsächlichen Zeitaufwand. Je nach Fall kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Bei dem Verkehrswert handelt es sich somit um einen objektivierten Wert, sozusagen um einen Wert für „jedermann“.

Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) vom 22.07.2011 definiert.

Der Verkehrswert einer Immobilie wird auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 1.07.2010 ermittelt. In der ImmoWertV sind drei Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes vorgesehen: Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren.

Der Preis ist die sich aus Angebot und Nachfrage auf einem „Markt“ ergebende und in Geldeinheiten gezahlte Gegenleistung für eine Immobilie.

Ja, den gibt es. Der geschätzte Verkehrswert eines Objektes wird durch Orientierung an Vergleichsobjekten ermittelt und bleibt daher abstrakt. Der Begriff „Preis“ ist dagegen objektiv und konkret, er manifestiert sich erst bei der tatsächlichen Veräußerung. Erst wenn sich Anbieter und Nachfrager in einem Verhandlungsprozess auf einen bestimmten Preis einigen und einen Kaufvertrag schließen, entsteht ein Preis (Kaufpreis).

Unter einem Sachverständigen versteht man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird.

Im Prinzip: ja. Nach deutschem Recht, ist der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt. Das trifft auch für den Begriff des Gutachters zu. Das bedeutet grundsätzlich, dass sich jeder der sich dafür geeignet hält, als Sachverständiger/Gutachter bezeichnen darf.

Da der Begriff Sachverständiger/Gutachter nicht geschützt ist, haben Sie nur bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einem von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Institut zertifizierten Sachverständigen die Gewähr, dass er über die notwendige Sachkunde, ein überdurchschnittliches Wissen sowie die erforderliche Erfahrung verfügt.

Wir, die Otten, Nieckchen & Wykowski Sachverständigen GbR, erfüllen diese hohen Anforderungen und stehen Ihnen als Ihre erfahrenen Experten für eine neutrale, fachgerechte und transparente Immobilienbewertung zur Seite.

Es ist sinnvoll einen regional tätigen Sachverständigen/Gutachter zu beauftragen, da nur er die wirklichen Kenntnisse über den regionalen Markt in Roth und die damit verbundenen tatsächlichen Gegebenheiten kennt.

Methoden der Wertermittlung gem. der Immobilienwertermittlungsverordnung

Die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV – ab dem 1.1.2022 ImmoWertV 2021 vom 14.07.2021) normiert die folgenden drei Verfahren die ein Immobiliengutachter zur Wertermittlung und Erstellen eines Gutachten anwendet:

  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Vergleichswertverfahren

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Methoden finden Sie auf unserer Seite: Methoden der Wertermittlung