Immobilienbewertung in Roth und Umgebung
Otten, Nieckchen & Wykowski Sachverständigen GbR
öffentlich bestellte und vereidigte bzw. von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024
akkreditierten Institut zertifizierte Sachverständige
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Was wir bieten
Bei uns erhalten Sie präzise und professionelle Immobilienwertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke – erstellt von öffentlich bestellten und vereidigten bzw. von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Institut zertifizierte Sachverständigen.
Ihr Nutzen
Unsere fundierten Bewertungen bieten Ihnen klare Entscheidungsgrundlagen, sei es für den Verkauf, Kauf oder bei rechtlichen Fragestellungen. Verlassen Sie sich auf rechtssichere und transparente Bewertungen.
Die Immobiliengutachter der Otten, Nieckchen & Wykowski Sachverständigen GbR erstellen Wertgutachten für Ihre Immobilie in Roth und in der Nähe von Roth.
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung als Ihre Immobiliengutachter in Roth. Wir sind nicht nur im Zentrum von Roth, sondern auch im gesamten Kreis Altenkirchen (Westerwald) für Sie tätig.
Wir schätzen den Wert Ihrer Immobilie präzise, transparent und rechtssicher!
Rechtssichere Immobilienbewertungen: Wilhelm Otten, Peter Nieckchen und Jens Wykowski sind öffentlich bestellte und vereidigte bzw. von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Institut zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Erfahrung: Immobilienbewertung ist Vertrauenssache – und genau hier setzt unser Team an. Seit über 30 Jahren erstellen wir fundierte Gutachten zum Immobilienwert und unterstützen unsere Kunden mit Fachwissen und Präzision.
Wir verstehen uns als Dienstleister, die Ihnen bei Ihren Anliegen bestmöglich zur Seite stehen.
Ihr Weg zum Immobiliengutachten
Unser Büro
Unser Team vereint fundierte Expertise mit effizienter Arbeitsweise: Drei unserer Sachverständigen sind öffentlich bestellt und vereidigt oder durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiertes Institut zertifiziert. Ergänzt wird unser Team durch einen weiteren erfahrenen Immobiliensachverständigen sowie eine qualifizierte Bürokraft, die für eine reibungslose Organisation sorgt.
Durch diese starke Teamstruktur sind wir in der Lage, ein breites Spektrum an Bewertungsleistungen abzudecken – von der Einschätzung einzelner Objekte bis hin zu komplexen Gutachten. Strukturierte Prozesse und klare Zuständigkeiten ermöglichen es uns, jedes Anliegen mit höchster Sorgfalt und Effizienz zu bearbeiten.
Dank unserer Erfahrung und Arbeitsweise können wir eine zügige und professionelle Bewertung gewährleisten. Sie erreichen uns telefonisch unter 02251 / 7 17 44 oder per E-Mail an info@buero-otten.de.
Wir erstellen für folgende Immobilien Wertgutachten in Roth
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Doppel- & Reihenhäuser
- Wohn- & Geschäftshäuser
- Eigentumswohnungen
- Ferienhäuser & Wohnungen
Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Logistik- & Hallenflächen
- Handels- & Dienstleistungsflächen
- Produktionsflächen & Werkstätten
- Landwirtschaftliche Betriebe
Grundstücke und Rechte
Grundstücke
- Baureife Grundstücke
- Bauerwartungsland
- Flächen im Außenbereich
- Land- & forstwirtschaftliche Grundstücke
- Fischerei Grundstücke
- Sanierungsgebiete
Rechte
- Wohnrecht & Wohnungsrecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
- Nießbrauch
- Erbbaurecht
Immobiliengutachten – Sinnvoll, wenn …
Wann ist das Anfertigen eines Immobiliengutachtens (Wertgutachtens) durch einen öffentlich bestellten und vereidigten bzw. zertifizierten Sachverständigen sinnvoll und angemessen? Immer, wenn der Verkehrswert einer Immobilie nachvollziehbar, nach den anerkannten Methoden der Verkehrswertermittlung, rechtssicher ermittelt werden soll.
Dies trifft vor allem zu bei:
Welche Punkte sollten Sie bei der Bewertung von Immobilien beachten?
Folgende 10 Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie einen unabhängigen Immobiliengutachter auswählen:
Fragen zur Immobilienbewertung in Roth
Methoden der Wertermittlung gem. der Immobilienwertermittlungsverordnung
Die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV – ab dem 1.1.2022 ImmoWertV 2021 vom 14.07.2021) normiert die folgenden drei Verfahren die ein Immobiliengutachter zur Wertermittlung und Erstellen eines Gutachten anwendet:
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Methoden finden Sie auf unserer Seite: Methoden der Wertermittlung
Immobiliengutachter
Wir sind auch in folgenden Regionen als Immobiliengutachter tätig: