JVEG-Bezahlung des Sachverständigen, Zeitmaßstab

 

Die Anzahl der für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu vergütenden Stunden ist nach einem  objektiven Maßstab zu bestimmen.

Diesen Beschluß sollte ein Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger bei der Immobilienbewertung beachten.

OLG Braunschweig, Beschl. v. 12.02.2016 – 7 Ws 365/15 –