Mieterhöhungsverlangen, Begründung von Mietspiegel

  1. Zur Aufforderung des Vermieters zur Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Netto-Kaltmiete.
  2. Zu den Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens und der Bezugnahme auf einen an sich nicht einschlägigen Mietspiegel.

BGH, Beschl. v. 26.04.2016 – VIII ZR 54/15 –