Mobilfunksendeanlage

Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer.

Diese Urteil sollte von allen Immobiliensachverständigen und Immobiliengutachtern bei der Immobilienbewertung beachtet werden.

BGH, Urt. vom 24.01.2014 -V ZR 48/13-