Nachstichtagsergebnisse und Immobilienbewertung
Eine Einbeziehung sogenannter Nachstichtagsergebnisse in die Immobilienbewertung durch einen Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter widerspricht sowohl wertermittlungstheoretischen Grundsätzen als auch der von der obergerichtlichen Rechtsprechung des BGH entwickelten Wurzeltheorie.
BGH, 17.01.1973 – IV ZR 142/70