Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Vergütung von Sachverständigen
Rechtsanwaltskosten eines Gerichtssachverständigen können erstattungsfähige Auslagen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 JVEG sein.
Die Sachverständigenvergütung z.B. für Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständige ist alsbald nach der Rechnungsstellung und Eingang eines weiteren Auslagenvorschusses zu zahlen. Liegt der verzögerten Zahlung die offenkundige gerichtliche Fehlvorstellung zugrunde, ein Gutachten sei gar nicht erstellt worden, ist es nicht notwendig, für ein klarstellendes Mahnschreiben anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
OLG Koblenz, Beschl. vom 10.07.2013 -14 W 380/13-