Umsatzsteuer auf Porto, Vergütung von Sachverständigen
- Unterliegt ein Sachverständiger der Umsatzsteuerpflicht, fällt Umsatzsteuer auch auf die Bestandteile seiner aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung an, die lediglich Auslagenersatz darstellen (etwa §§ 7, 8 JVEG).
- Dies gilt auch dann, wenn die Auslagen für Leistungen eines Dritten entstanden sind, die selbst nicht der Umsatzsteuer unterliegen (etwa Porto gem. § 4 Nr. 11b UStG).
- Daher ist dem umsatzsteuerpflichtigen SV diese Umsatzsteuer gem. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 JVEG zu ersetzen.
SozG Fulda, Beschl. vom 03.06.2015 -S 4 SF 58/14 E –