AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell

Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBI I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gem. § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der…

Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für ein Gebäude

Der Steuerpflichtige kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachweisen und damit eine höhere Abschreibung geltend machen, als sich nach der gesetzlichen Nutzungsdauer ergibt. Das Gutachten ist anzuerkennen, wenn es sich auf das konkrete Grundstück bezieht und zu den maßgeblichen Kriterien der Nutzungsdauer wie etwa zum…

Indexmieten in Zeiten von hoher Inflation

Dank derhohen Inflationsrate wird das Thema Indexmieten aktuell heiß diskutiert. Solange die Verbraucherpreisenur geringfügig stiegen, blieben die Mieterhöhungen moderat. Doch was passiert, wenn die Miete auf einmal den Rahmen der Mietpreisbremse übersteigt? Ganz klar, Index-Mietverträge haben Vor- und Nachteile. Darin sind sich Mieter- und Immobilienbesitzervereine einig. Solange die Verbraucherpreise nur geringfügig steigen, bleiben die Mieterhöhungen…

Einkommensteuer; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt  für Zwecke der AfA

Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen. Für die Schätzung des Werts…

Bewertung; Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises

1. Bei der Bewertung eines Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer sind bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen.   2. Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu…

Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache beginnt erst ab Rückgabe der Mietsache

548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so dass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache an den Vermieter nicht eintreten kann, auch wenn die in der vorgenannten Vorschrift bestimmte Frist…

Arglistige Täuschung durch unterlassene Aufklärung beim Verkauf

Der Verkäufer einer Immobilie nimmt das Vorliegen eines Mangels bei Vertragsschluss billigend in Kauf und handelt damit arglistig, wenn er einen Mangel des Objekts (Schädlingsbefall an einer Holztreppe und Dachstuhl) erkennt, als handwerklicher Laie selbst Nachbesserungsarbeiten zur Beseitigung des Mangels durchführt, und beim Verkauf ohne vorherige Erfolgskontrolle bezüglich der Nachbesserungsarbeiten weder über den Mangel noch…

Optisch bedrängende Wirkung einer Windenergieanlage

Wer im Außenbereich oder an der Grenze zum Außenbereich wohnt, muss zwar grundsätzlich mit der Errichtung von in diesem Bereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windenergieanlagen und ihren (optischen) Auswirkungen rechnen, nicht aber damit, dass die zulässigerweise ausgeübte Wohnnutzung unzumutbaren Beeinträchtigungen ausgesetzt wird. Hieran vermag auch der Umstand nichts zu ändern,…

Wohnwert bei durch Mieter vorgenommenen baulich-dekorativen Verbesserungen

Als Teilaspekt der Beschaffenheit einer Wohnung ist deren allgemeiner baulich-dekorativer Zustand bei der Bestimmung des Wohnwertes zu berücksichtigen. Außer Betracht zu bleiben haben dabei solche baulich-dekorativen Verbesserungen, die der Mieter auf eigene Kosten vorgenommen hat, weil diese billigerweise nicht zur Rechtfertigung eines höheren Mietwertes herangezogen werden können. Es handelt sich trotz bestehender Überschneidungen mit der…