Geschäftswertfestsetzung für Eigentumsübertragung nach Brandversicherungswerten GKNotG

Zur Zulässigkeit der Wertermittlung von bebauten Grundstücken nach Brandversicherungswerten. lst der Brandversicherungswert dem Grundbuchamt bekannt – etwa durch freiwillige Vorlage einer entsprechenden Urkunde -, kann er auch nach neuem Recht für die Grundstücksbewertung grundsätzlich herangezogen werden. Für Zwecke der Steuererhebung angegebene Werte genießen keinen gesetzlichen Vorrang. OLG München, Beschl. v. 03.05.2016 -34 Wx 7/16 –

Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag, Bodenwert im Sanierungsgebiet, Zielbaummethode

  1. Bei der Bewertung von Grundstücken zur Bemessung des sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB besteht ein Wertermittlungsspielraum. Der Wertermittlungsspielraum steht der Gemeinde zu. Diese kann bei der Ermittlung von Anfangs- und Endwert i.S.v. § 154 Abs. 2 BauGB den Gutachterausschuss einschalten, muss dies aber nicht. a) Die Gemeinde kann sich bei der Bewertung von…

Keine Gleichsetzung der Wertminderung wegen Reparaturstau (Bauschäden) mit den Reparaturkosten

1. Ein Verkehrswertgutachten ist unplausibel, wenn es die Wertminderung wegen Bauschäden (Reparaturstau) mit den Kosten der Schadensbeseitigung (Reparaturkosten) gleichsetzt. 2. Ein Verkehrswertgutachten ist unplausibel, wenn der Gutachter wichtige tatsächliche Grundlagen für die Wertermittlung von seinem Auftraggeber ungeprüft übernimmt. 3. Die im Rahmen der Anlassbewertung zu prüfende Plausibilität eines Verkehrswertgutachtens muss sich ohne Beweisaufnahme ergeben.  4….

Begründung eines Mieterhöhungsverlangens durch ein Sachverständigengutachten

Nimmt ein Vermieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf ein Sachverständigengutachten Bezug, muss dieses Gutachten lediglich Angaben über Tatsachen enthalten, die dem Mieter ermöglichen, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens selbst nachzugehen. Der Sachverständige muss nur eine Aussage über die ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die Wohnung in das örtliche Mietpreisgefüge einordnen. Kleinere Mängel des  Gutachtens schaden nicht. Dieses…

Verjährung der Mängelansprüche bei fehlerhaftem Schadensgutachten

Ein Vertrag mit einem Sachverständigen über die Ermittlung der Schäden an einem Bauwerk und deren Sanierungskosten ist als Werkvertrag einzuordnen. Die Verjährung der  Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln beginnt mit der Abnahme. Durch eine unzulässige Streitverkündung wird die Verjährung der Ansprüche des Bestellers nicht gehemmt. Dieses Urteil sollte ein Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger bei der Immobilienbewertung…

Sachverständigenkosten als Teil des erstattungsfähigen Schadens

Auch wenn der – von der Geschädigten nicht beglichenen – Rechnung eine Indizwirkung für die Bestimmung des zur Herstellung ››erforderlichen« Betrages i.S. von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht zukommt, steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für das Schadensgutachten zu, wenn und soweit diese nicht deutlich überhöht  sind und dies…

JVEG-Bezahlung des Sachverständigen, Arbeitszeit aus der Anzahl der Gutachtenseiten

Der von dem Sachverständigen geltend gemachte Zeitaufwand ist bei geringfügiger Überschreitung des durch die Plausibilitätsprüfung gezogenen Rahmens noch plausibel. Kopien des Gutachtens sind im tatsächlichen Umfang zu erstatten. Auf eine fiktive Standardseite nach DIN 1422 kann nicht abgestellt werden. Diesen Beschluß sollte ein Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger bei der Immobilienbewertung beachten. SozG Hannover, Beschl. v. 14.01.2016…