Vergütung des Sachverständigen Vogel-Zeigen Fahrlässigkeit, grobe
Tippt sich der gerichtliche Sachverständige im Verkaufe seiner mündlichen Befragung durch den Anwalt mit dem Zeigefinger an die Schläfe, beinhaltet dies die seine Ablehnung als befangen begründende Kränkung dieses Anwalts mit der Folge des Verlustes der Vergütung wegen grob fahrlässigen Fehlverhaltens.
Dieser Beschluß ist auch für Immobiliensachverständige (Immobiliensachverständiger) und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung zu beachten.
OLG Stuttgart, Beschl. vom 30.07.2074 – 8 W388/13 –