Verlust des Vergütungsanspruchs bei Befangenheit des Sachverständigen

  1. Für alle Varianten von § 8a JVEG gilt ein einheitlicher Verschuldensmaßstab, der auch die Fahrlässigkeit umfasst. Für das Entfallen des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen gem. § 8a Abs. 1 JVEG reicht deshalb die fahrlässige Unterlassung der Anzeige des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes aus.
  2. § 8a Abs. 1 a.E. JVEG enthält darüber hinaus ebenso wie § 8a Abs. 5 a.E. JVEG eine Verschuldensvermutung, weshalb es demjenigen, der die Vergütung beansprucht, obliegt, entlastende Umstände darzutun.

OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 04.05.2017 – 18 W58/17 –